Der Deutsche Tierschutzbund hat uns in einem Schreiben folgende Punkte zu Hundefreilaufflächen zukommen lassen (nachfolgend eine Auszug aus diesem Schreiben).
Zur Erhöhung der Sicherheit wurde in dieser Studie vor dem Leinenzwang die Sachkunde der Hundehalter und Gehorsam der Hunde angegeben. In Anbetracht der v.a. in Städten schwierigen Lage entsprechende Freilaufflächen zu schaffen, wird dazu geraten den generellen Leinenzwang aufzuheben, wenn eine Sachkunde- und Gehorsamsprüfung bestanden wurde.
Freilaufflächen sollten gemäß Döring et al (2008) folgende Anforderungen aufweisen:
Zudem kann auch eine Trinkmöglichkeit (fließendes Wasser) als Quelle für eigens mitgebrachte Wassernäpfe geschaffen sowie ein Müllbehältnis zum Entsorgen des Hundekotes aufgestellt werden. Die Beseitigung und der Unterhalt dieser Hunde-kotbeutel kann über die geleisteten Steuern und Abgaben (darunter fällt schließlich auch die kommunale Hundesteuer) finanziert werden.
Weitere allgemeine Gesundheitsaspekte wie regelmäßige Impfungen und Wurmkuren sollten selbstverständlich sein. Bei Krankheits-symptomen wie Durchfall, Erbrechen, Husten etc. oder auch beim Nachweis von Giardien oder anderen ansteckenden Krankheits-erregern, sollte es jedem Hundehalter klar sein, dass Hundekontakte vorübergehend zu vermeiden und dementsprechend Freilaufflächen nicht zu betreten sind. Das Aufsammeln des Hundekotes ist nicht zuletzt auch aus diesem Grund sinnvoll und notwendig.
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.